Manche Leistungen der Pflegekasse klingen klein und verändern den Alltag trotzdem spürbar: eine Packung Handschuhe, die nicht mehr selbst gekauft werden muss. Ein Haltegriff neben der Toilette. Eine Dusche ohne Kante. Hier steht, welches Geld dafür bereitliegt – und was Sie schon heute Nachmittag ohne einen Cent verbessern können.
Das Wichtigste vorweg
Es gibt zwei getrennte Töpfe: 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (ab Pflegegrad 1) und bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten. Beide haben nichts mit dem Pflegegeld zu tun und kürzen es auch nicht.
1. Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Gemeint sind Dinge, die man benutzt und dann wegwirft – der laufende Kleinkram der häuslichen Pflege. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause stattfindet.
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen (Einmal- oder Mehrfachauflagen)
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Sie können diese Dinge selbst kaufen und die Rechnung einreichen. Bequemer ist der übliche Weg: Sie beantragen bei der Pflegekasse eine Hilfsmittel-Box, die Ihnen ein Anbieter monatlich nach Hause liefert – individuell zusammengestellt, ohne Zuzahlung, solange Sie unter 42 € bleiben.
Nicht verwechseln
Ein Pflegebett, ein Rollstuhl, ein Rollator oder ein Hausnotruf fallen nicht unter diese 42 €. Das sind technische Hilfsmittel und werden separat bewilligt – meist leihweise über die Kranken- oder Pflegekasse, oft mit einer kleinen gesetzlichen Zuzahlung. Auch dafür sagen wir Ihnen gern, welcher Weg der richtige ist.
2. Bis zu 4.180 € für den Umbau
Wenn die Wohnung die Pflege erschwert, beteiligt sich die Pflegekasse an der Anpassung: mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. „Je Maßnahme" heißt – und das ist die gute Nachricht – dass es später erneut Geld geben kann, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert.
Typisch bezuschusst werden:
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne – die häufigste und meist wirksamste Maßnahme.
- Haltegriffe in Bad und WC, WC-Sitzerhöhung.
- Türverbreiterung, damit Rollator oder Rollstuhl durchpassen.
- Rampen oder ein Treppenlift.
- Beseitigung von Schwellen, rutschfeste Bodenbeläge.
Die wichtigste Regel beim Umbau
Erst beantragen, dann bauen. Wer den Handwerker vor der Bewilligung kommen lässt, riskiert, dass die Kasse gar nichts zahlt. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, reichen Sie ihn zusammen mit einer kurzen Begründung ein – warum die Pflege ohne den Umbau schwerer oder unmöglich ist – und warten Sie die Zusage ab. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich der Zuschuss erhöhen.
Wir schauen mit Ihnen durch die Wohnung
Bei einem Hausbesuch sehen wir, was fehlt und welcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Kostenlos und unverbindlich.
Der Rundgang gegen Stürze – kostet nichts
Ein Sturz ist der häufigste Grund, warum ältere Menschen plötzlich ins Krankenhaus kommen und danach nicht mehr in ihre alte Selbstständigkeit zurückfinden. Das Beste daran: Die wirksamsten Maßnahmen kosten kein Geld, sondern einen Nachmittag. Gehen Sie einmal mit diesem Blick durch die Wohnung.
Flur und Wege
Lose Teppiche und Läufer sind die Stolperfalle Nummer eins – weg damit oder festkleben. Kabel an die Wand. Der Weg vom Bett zum Bad muss frei sein, auch nachts, auch im Halbschlaf.
Licht
Ein Bewegungsmelder mit Nachtlicht zwischen Schlafzimmer und Bad kostet wenige Euro und verhindert erstaunlich viele Stürze. Lichtschalter sollten dort sein, wo man sie im Dunkeln sucht.
Bad
Rutschfeste Matte in Dusche und vor dem Waschbecken. Haltegriffe fest verschraubt – nicht mit Saugnäpfen, die geben nach. Der Handtuchhalter ist kein Haltegriff, wird aber ständig als einer benutzt.
Küche und Schränke
Was täglich gebraucht wird, gehört auf Griffhöhe. Jedes Steigen auf einen Hocker ist ein vermeidbares Risiko.
Schuhe und Brille
Feste Hausschuhe mit Halt am Fersen statt Pantoffeln, die man verliert. Und: Wann war der letzte Sehtest? Schlechtes Sehen und Stürze hängen enger zusammen, als man denkt.
Ein Punkt für den Hausarzt
Manche Medikamente machen schwindelig oder senken den Blutdruck stärker als nötig – besonders, wenn über die Jahre mehrere zusammengekommen sind. Bitten Sie den Hausarzt einmal um einen kritischen Blick auf den gesamten Medikamentenplan. Das ist eine der wirksamsten Sturzprophylaxen überhaupt und kostet nur ein Gespräch.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es die 42 €?
Ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege zu Hause stattfindet – auch dann, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen.
Muss ich die Hilfsmittel vorstrecken?
Nein. Wenn Sie eine monatliche Box über einen Anbieter beziehen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und reichen nichts ein.
Was passiert, wenn ich in einem Monat weniger brauche?
Der Betrag ist monatlich gedeckelt und wird nicht angespart. Es lohnt sich also, die Box gleich passend zusammenzustellen, statt Monate ungenutzt verstreichen zu lassen.
Bekomme ich den Umbauzuschuss auch als Mieter?
Ja. Sie brauchen aber die Zustimmung des Vermieters. Viele Vermieter stimmen zu, wenn schriftlich geregelt ist, was beim Auszug passiert – sprechen Sie das offen an.
Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert und ein neuer Bedarf entsteht. Der Betrag von 4.180 € gilt je Maßnahme, nicht einmalig fürs ganze Leben.
Wer stellt fest, was nötig ist?
Der Blick von außen hilft enorm – wir sehen bei einem Hausbesuch Dinge, die im eigenen Zuhause längst zur Gewohnheit geworden sind. Auch der Medizinische Dienst gibt bei der Begutachtung Empfehlungen ab.